Bundesrat erhöht den Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung
Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) wird auf 1. Januar 2011 von 0.3 Lohnprozente auf 0,5 Lohnprozente angehoben. Die Erhöhung wird je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Damit wird den zusätzlichen Ausgaben der EO für die Mutterschaftsentschädigung Rechnung getragen und sichergestellt, dass die EO ihre Leistungen jederzeit erbringen kann.
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