Ausgleichskasse IV-Stelle Obwalden
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Bundesrat erhöht den Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung
Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) wird auf 1. Januar 2011 von 0.3 Lohnprozente auf 0,5 Lohnprozente angehoben. Die Erhöhung wird je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Damit wird den zusätzlichen Ausgaben der EO für die Mutterschaftsentschädigung Rechnung getragen und sichergestellt, dass die EO ihre Leistungen jederzeit erbringen kann.
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Wichtiger Hinweis zur Rechnung vom 8. Juni 2010
Aufgrund von Versandproblemen bei der Schweizerischen Post wurde ein Teil unserer Rechnungen nicht ausgeliefert. Deshalb mussten wir den ganzen Rechnungsversand wiederholen.
Es kann also sein, dass Sie unsere Rechnung doppelt erhalten. In diesem Fall bitten wir Sie, die zusammen mit diesem Hinweis erhaltene Rechnung zu verwenden und die andere zu ignorieren.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
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