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Bundesrat erhöht den Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung
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Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) wird auf 1. Januar 2011 von 0.3 Lohnprozente auf 0,5 Lohnprozente angehoben. Die Erhöhung wird je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Damit wird den zusätzlichen Ausgaben der EO für die Mutterschaftsentschädigung Rechnung getragen und sichergestellt, dass die EO ihre Leistungen jederzeit erbringen kann.
Die neue Mutterschaftsentschädigung für erwerbstätige Mütter wurde am 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt. Diese Entschädigung wird gleich wie die Entschädigung für Dienstleistende in Armee, Zivilschutz und Zivildienst aus dem EO-Fonds finanziert. Bereits in den damaligen Abstimmungserläuterungen hatte der Bundesrat darauf hingewiesen, dass zusätzliche 0,2 Lohnprozente notwendig sein werden, um die Ausgaben für die Mutterschaftsentschädigung zu finanzieren.
Die Reserven des EO-Fonds sind nun unter den gesetzlichen Mindeststand einer halben Jahresausgabe gesunken. Um die Reserven wieder aufzubauen und die Finanzierung der Leistungen sicherzustellen, wird der Beitragssatz während 5 Jahren von 0,3 auf 0,5%, erhöht. Die Erhöhung kommt drei Jahre später als ursprünglich angenommen.
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