Kinderrente der AHV
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Wer eine Altersrente der AHV bezieht und für minderjährige Kinder sorgt oder junge Erwachsene in Ausbildung unterstützt, erhält zusätzlich Kinderrente(n).
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Und das geht so:
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- Die oder der Versicherte meldet sich für die Altersrente bei jener Ausgleichskasse an, die zuletzt Beiträge entgegengenommen hat.
- Wenn der Ehepartner bereits eine Rente erhält, ist jene Ausgleichskasse zuständig.
- Die Ausgleichskasse berechnet die Höhe der Altersrente und der Kinderrente(n) und überweist den Betrag monatlich auf das Bank- oder Postkonto.
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Wer eine Altersrente der AHV bezieht, erhält Kinderrenten für eigene Kinder und für unentgeltlich aufgenommene Pflegekinder:
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- bis sie 18 Jahre alt sind
- oder bis sie die Ausbildung abgeschlossen haben, längstens bis sie 25 Jahre alt sind.
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Wer Pflegekinder erst nach Beginn des Rentenanspruchs aufnimmt, erhält für sie keine Kinderrente. Ausgenommen sind die Kinder des Ehepartners.
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Keine Kinderrente bei Vorbezug der Altersrente
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Kinderrenten der AHV gibt es erst zur Altersrente im ordentlichen Rentenalter. Das ordentliche Rentenalter ist für Frauen 64 Jahre, für Männer 65 Jahre.
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Wie hoch ist die Kinderrente?
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Wie melde ich mich an?
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Was gibt es zur Kinderrente sonst noch zu wissen?
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