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Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Hintergrund
Rückerstattung
Zu Recht bezogene eidgenössische Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind nicht rückerstattungspflichtig.
Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen (ELG)
Verordnung über die Ergänzungsleistungen (ELV)
Wegleitung über Ergänzungsleistungen (WEL)
Merkblätter
5.01 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV.
5.02 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen
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