Familienzulagen für Nichterwerbstätige
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Nichterwerbstätige, zum Beispiel Studierende, beantragen Familienzulagen bei ihrer Familienausgleichskasse.
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Nichterwerbstätige erhalten unter
bestimmten Voraussetzungen
Familienzulagen für:
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- leibliche oder adoptierte Kinder
- Stiefkinder
- Pflegekinder
- Geschwister und Enkelkinder
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Eine Zulage pro Kind
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Pro Kind ist nur eine Zulage möglich. Wenn mehrere Personen für ein Kind Familienzulagen beantragen können, regelt das Gesetz, wer
Anspruch
hat.
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Wer hat Anspruch?
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Wie hoch sind die Familienzulagen?
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Was gilt für Kinder im Ausland?
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Wie funktioniert die Auszahlung?
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Wie anmelden?
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Wer finanziert die Familienzulagen?
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Was gibt es zu Familienzulagen sonst noch zu wissen?
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