Familienzulagen für Nichterwerbstätige

Nichterwerbstätige, zum Beispiel Studierende, beantragen Familienzulagen bei ihrer Familienausgleichskasse. 
 
Nichterwerbstätige erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Familienzulagen für:
  • leibliche oder adoptierte Kinder
  • Stiefkinder
  • Pflegekinder
  • Geschwister und Enkelkinder
 

Eine Zulage pro Kind

Pro Kind ist nur eine Zulage möglich. Wenn mehrere Personen für ein Kind Familienzulagen beantragen können, regelt das Gesetz, wer Anspruch hat.
 
Wer hat Anspruch?
Wie hoch sind die Familienzulagen?
Was gilt für Kinder im Ausland?
Wie funktioniert die Auszahlung?
Wie anmelden?
Wer finanziert die Familienzulagen?
Was gibt es zu Familienzulagen sonst noch zu wissen?
 
Merkblätter
 
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