Familienzulagen für Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber

Arbeitnehmende, deren Arbeitgeber nicht beitragspflichtig ist, beantragen Familienzulagen bei ihrer Familienausgleichskasse. 
 
Arbeitnehmende erhalten Familienzulagen für eigene Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen auch für:
  • Stiefkinder
  • Pflegekinder
  • Geschwister und Enkelkinder
 

Eine Zulage pro Kind

Pro Kind ist nur eine Zulage möglich. Hat jemand mehrere Arbeitgebende, ist jener zuständig, der den höchsten Lohn auszahlt. Wenn mehrere Personen für ein Kind Familienzulagen beantragen können, regelt das Gesetz, wer Anspruch hat.
 
Wer hat Anspruch?
Wie hoch sind die Familienzulagen?
Was gilt für Kinder im Ausland?
Wie funktioniert die Auszahlung?
Wie anmelden?
Wer bezahlt Beiträge?
Was gibt es zu Familienzulagen sonst noch zu wissen?
 
Merkblätter
 
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