Familienzulagen: Was gilt als Ausbildung?

Ausbildungszulagen gibt es für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und höchstens 25 Jahren in der Lehre oder im Studium. 
 
Als Ausbildung gilt:
 
  • der Besuch von Schulen oder Kursen, die der Allgemeinbildung oder der Berufsbildung dienen, zum Beispiel ein Hochschulstudium
  • jede Tätigkeit zur systematischen Vorbereitung auf eine Erwerbstätigkeit, zum Beispiel eine Berufslehre
  • ein Sprachaufenthalt im Ausland, wenn er mit dem Berufsziel zusammenhängt
 
Keine Ausbildungszulage gibt es für Jugendliche und junge Erwachsene
 
  • wenn sie zur Hauptsache erwerbstätig sind und nebenbei eine Schule oder Kurse besuchen
  • wenn ihr jährliches Einkommen höher ist als CHF 27'360.00
 
 
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