Mutterschaftsentschädigung
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Erwerbstätige Frauen haben Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten sie 80 Prozent des durchschnittlichen früheren Erwerbseinkommens, höchstens CHF 196.00 pro Tag.
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Und das geht so:
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- Wer in den neun Monaten vor der Geburt des Kindes obligatorisch in der AHV versichert und mindestens fünf Monate lang erwerbstätig war, hat Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Versicherungs- und Beschäftigungszeiten in EU- oder EFTA-Staaten zählen ebenfalls.
- Die Mutter füllt das Anmeldeformular aus und gibt es dem Arbeitgeber ab. Wenn sie selbständigerwerbend ist, schickt sie das Formular der Ausgleichskasse.
- Wenn die Mutter während des Urlaubs Lohn erhält, geht die Entschädigung an den Arbeitgeber.
- Erhält die Mutter während des Urlaubs keinen Lohn, bekommt sie die Entschädigung direkt von der Ausgleichskasse.
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Wie viel Mutterschaftsentschädigung erhalte ich? – Der
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Wer hat Anspruch?
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Wie hoch ist die Entschädigung?
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Wie funktioniert die Auszahlung?
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Wie anmelden?
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Wer bezahlt Beiträge?
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Was gibt es zur Mutterschaftsentschädigung sonst noch zu wissen?
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