Erwerbsersatz

Wer Dienst leistet in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst oder im Zivildienst, hat Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung – den Erwerbsersatz (EO). 
 
Und das geht so:
 
  • Wer Dienst leistet, erhält dort eine Meldekarte (EO-Anmeldung).
  • Arbeitnehmende geben die Karte der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber ab.
  • Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige schicken die Meldekarte der zuständigen Ausgleichskasse.
  • Wer für die Zeit des Dienstes keinen Lohn erhält, bekommt die Entschädigung direkt ausbezahlt
  • Zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Lohn auch für die Zeit des Dienstes aus, erhält sie oder er die Entschädigung.
 
Wer hat Anspruch?
Welche Leistungen gibt es?
Wie funktioniert die Auszahlung?
Wie melde ich mich an?
Wer bezahlt Beiträge?
Was gibt es zur EO sonst noch zu wissen?
 
 
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