Alter
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Eine Altersrente erhalten Frauen ab 64 und Männer ab 65 Jahren. Wir empfehlen Ihnen, sich fünf bis sechs Monate im Voraus anzumelden.
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Gut zu wissen
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Wenn Sie als
AHV-Rentner
erwerbstätig sind, müssen Sie Beiträge an AHV, IV und EO leisten – aber nur auf dem Teil des Erwerbseinkommens, der den Freibetrag von CHF 1400.00 im Monat oder CHF 16’800.00 im Jahr übersteigt.
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Antworten auf häufige Fragen
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Ab wann erhalte ich die Altersrente?
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Frauen haben ab dem 1. Tag des Kalendermonats nach dem 64. Geburtstag Anspruch auf die
AHV-Altersrente,
Männer ab dem 1. Tag des Kalendermonats nach dem 65. Geburtstag. Wir empfehlen Ihnen, sich fünf bis sechs Monate im Voraus
anzumelden.
Sie können die Altersrente auch ein ganzes oder zwei ganze Jahre
früher beziehen.
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Wann trifft die Altersrente auf meinem Konto ein?
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Spätestens am 20. Tag des betreffenden Monats. Die Ausgleichskasse Obwalden zahlt die Renten bereits am 4. Arbeitstag des betreffenden Monats aus.
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Wie hoch wird meine Altersrente sein?
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Wer lückenlos Beiträge geleistet hat, erhält aktuell eine monatliche Altersrente von mindestens CHF 1170.00 und höchstens CHF 2340.00. Die Ausgleichskasse berechnet die verbindliche
Höhe der Altersrente,
kurz bevor sie die Rente erstmals auszahlt, weil erst dann die massgebenden persönlichen Faktoren bekannt sind.
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Nach meinem Ehepartner werde auch ich bald pensioniert. Wo muss ich mich anmelden?
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Schicken Sie die
Anmeldung
bitte der Ausgleichskasse, die die Rente des Ehepartners auszahlt.
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Ich habe ein paar Jahre lang keine AHV-Beiträge bezahlt. Was bedeutet das für meine Rente?
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Ein
fehlendes Beitragsjahr
führt in der Regel zu einer Rentenkürzung um mindestens 1/44.
Innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist können die Beiträge nachträglich bezahlt werden.
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Lohnt es sich für mich, die Altersrente früher zu beziehen oder aufzuschieben?
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Eine allgemeine Empfehlung zum
flexiblen Rentenalter
ist nicht möglich.
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Was bedeutet Splitting?
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Splitting bedeutet
Einkommensteilung:
Bei der Berechnung von AHV- oder IV-Renten schreibt die Ausgleichskasse die Einkommen während der Ehe beiden Ehepartnern je zur Hälfte gut.
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