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Kurzinformation

 
 
Aufgrund des am 1. Januar 1996 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) werden den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.
 
 
Auf die generelle Zustellung von Antragsformularen wird verzichtet. Statt dessen werden alle Berechtigten welche aufgrund der vorhandenen Steuerdaten ein Anrecht haben, von der Steuerverwaltung direkt ermittelt und es wird eine Prämienverbilligungsverfügung zugestellt.

Die Individuelle Prämienverbilligung wird bei der Steuerverwaltung Obwalden bearbeitet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Kantonale Steuerverwaltung
St. Antonistrasse 4
6061 Sarnen

Tel. 041 666 63 05
 
 
Weitere Informationen zum Thema
» Obligatorische Krankenversicherung, Individuelle Prämienverbilligung
     
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