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Kurzinformation

 
 
Die Kinderzulage wird ab dem Geburtsmonat des Kindes bis zum Ende des Monats ausgerichtet, in dem das Kind das 16. Altersjahr vollendet. Sie beträgt CHF 200 pro Kind und Monat.

Die Ausbildungszulage wird ab dem Ende des Monats, in dem das Kind das 16. Altersjahr vollendet, bis zum Abschluss der Ausbildung ausgerichtet, längstens jedoch bis zum Ende des Monats, in dem es das 25. Altersjahr vollendet. Sie beträgt CHF 250 pro Kind und Monat.
 
 
Weitere Informationen zum Thema
» Anmeldung Familienzulagen für Arbeitnehmende (pdf, 153 kB)
» Anmeldung Familienzulagen Nichterwerbstätige (pdf, 184 kB)
» Anmeldung Familienzulagen ANobAG (pdf, 175 kB)
» Merkblatt Kinderzulagen ab 01.01.2009
» Online Rechner: Berechnen Sie die Höhe der Kinderzulagen
     
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