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Kurzinformation

 
 
Am 26. September 2004 hat das Schweizervolk die Vorlage zur Einführung einer Mutterschaftsentschädigung angenommen. Erwerbstätige Mütter haben Anspruch auf einen 14-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das die Mutter vor der Niederkunft erzielt hat.
 
 
Die Bestimmungen zur Mutterschaftsentschädigung sind seit dem 1. Juli 2005 in Kraft.
 
Die Mutterschaftsentschädigung lehnt sich organisatorisch und verfahrensmässig an die Regelungen der Erwerbsersatzordnung (EO) an.
» Merkblatt Mutterschaftsentschädigung
 
     
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