Kurzinformation
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Am 26. September 2004 hat das Schweizervolk die Vorlage zur Einführung einer Mutterschaftsentschädigung angenommen. Erwerbstätige Mütter haben Anspruch auf einen 14-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das die Mutter vor der Niederkunft erzielt hat.
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Die Bestimmungen zur Mutterschaftsentschädigung sind seit dem 1. Juli 2005 in Kraft.
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Die Mutterschaftsentschädigung lehnt sich organisatorisch und verfahrensmässig an die Regelungen der Erwerbsersatzordnung (EO) an.
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» Merkblatt Mutterschaftsentschädigung
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