|
Arbeitgebende und Arbeitnehmende
|
|
Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge
|
|
|
Informationen zur Beitragspflicht:
|
|
|
Arbeitgebende
|
|
Arbeitnehmende
|
|
Für Erwerbstätige im Rentenalter ziehen Sie vom Bruttolohn den Freibetrag ab: CHF 1400.00 pro Monat oder CHF 16’800.00 im Jahr.
Die Beschäftigungsdauer ist entscheidend zur korrekten Berechnung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung.
|
|
|
|