Arbeitgebende und Arbeitnehmende 
Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge 
 
Informationen zur Beitragspflicht:
 
Arbeitgebende
Arbeitnehmende
 
Für Erwerbstätige im Rentenalter ziehen Sie vom Bruttolohn den Freibetrag ab: CHF 1400.00 pro Monat oder CHF 16’800.00 im Jahr.
Die Beschäftigungsdauer ist entscheidend zur korrekten Berechnung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung.
 
Jahr
 
Beschäftigung in Monaten
 
Bruttolohn CHF pro Person
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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