Bundesrat erhöht den Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung
08.07.10
Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) wird auf 1. Januar 2011 von 0.3 Lohnprozente auf 0,5 Lohnprozente angehoben. Die Erhöhung wird je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Damit wird den zusätzlichen Ausgaben der EO für die Mutterschaftsentschädigung Rechnung getragen und sichergestellt, dass die EO ihre Leistungen jederzeit erbringen kann.
Seit den Anfangszeiten der AHV erlauben die Weisungen des BSV für gewisse Berufsgruppen die Anwendung von prozentualen Unkostenpauschalen, welche nicht der AHV-Beitragspflicht unterliegen. Diese Regelung wird auf den 1. Januar 2010 aufgehoben.
Gemäss Auskunft des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO erreicht der Schuldenstand des Ausgleichsfonds der ALV die in Art. 90c Abs. 1 AVIG vorgesehene Grenze nicht, weshalb es per 1. Januar 2010 keine Erhöhung des ALV-Beitragssatzes geben wird.