Änderungen bei den Ergänzungsleistungen auf den 1. Januar 2021

Das Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen wurde umfassend überarbeitet. Die Änderungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft. In diesem Merkblatt finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten davon.

Wenn Sie heute bereits Ergänzungsleistungen beziehen, behalten Sie während längstens drei Jahren die bisherigen Ansprüche. Wir prüfen während dieser Zeit automatisch, welche Konstellation für Sie vorteilhafter ist. Sie müssen keine zusätzliche Anmeldung einreichen.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an, wir helfen gern.