AHV 21

Die Stimmberechtigten haben am 25. September 2022 Ja gesagt zur AHV-Vorlage und zur zugehörigen Mehrwert­steuer­änderung. Damit ist der Weg frei für die erste AHV-Reform seit 25 Jahren. Die neuen Bestimmungen werden ab dem 1. Januar 2024 schritt­weise eingeführt. Bis Ende 2023 ändert sich für Sie nichts.

Neu informiert Sie ein Erklärvideo zur AHV21 sowie ein Merkblatt über die wichtigsten Anpassungen.

Aktuelle Informationen zum Stand der Umsetzung gibt es beim Bundesamt für Sozialversicherungen. Dort finden Sie

  • Fragen und Antworten zur Umsetzung
  • Referenzalter-Abfrage: Geben Sie das Geburtsdatum ein und Sie werden über das (neue) AHV-Alter informiert.
  • Abfrage Ausgleichsmassnahmen: Geben Sie den Jahrgang ein und wählen Sie die Einkommenskategorie. Sie werden über die Kürzungssätze beim Vorbezug und den Rentenzuschlag bei Bezug im Referenzalter informiert.