AHV- und IV-Renten steigen per 1. Januar 2025
Der Bundesrat hat im August 2024 entschieden, die AHV/IV-Renten der Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Die minimale Rente steigt um CHF 35 auf CHF 1260 und die Maximalrente um CHF 70 auf CHF 2520 pro Monat.
Gleichzeitig beschloss er Anpassungen im Beitragsbereich und bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen. Sie finden hier eine Übersicht mit allen Änderungen per 1. Januar 2025.