Corona-Erwerbsersatz
Die Corona-Entschädigungen sollen die wirtschaftlichen Folgen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus abfedern.
Anspruch auf Corona-Entschädigung für Erwerbsausfall infolge von Massnahmen gegen das Coronavirus haben je nach Situation und unter bestimmten Voraussetzungen:
- Selbstständigerwerbende
- Arbeitgebende und deren Angestellte
- Angestelle in arbeitgeberähnlicher Funktion
Sie finden hier detaillierte Informationen dazu. Auf der Seite des Bundesamtes für Sozialversicherungen finden Sie laufend aktualisierte Informationen.