Anmeldung zum Bezug einer Zulage für Betreuungskosten in der EO
Der Anspruch auf eine Zulage für Betreuungskosten besteht nur, wenn die dienstleistende Person mit Kindern unter 16 Jahren im gleichen Haushalt lebt und die Dienstleistung mindestens zwei zusammenhängende Tage umfasst.