EU-Arztformular: Ausführlicher Ärztlicher Bericht

Das bisherige medizinische Berichtsformular E 213 wird ab 1. Januar 2019 durch den neuen anwenderfreundlicheren „Ausführlichen ärztlichen Bericht“ abgelöst. Nach einer Übergangsphase, während der beide Fassungen des internationalen Arztberichts verwendet werden können, wird ab dem 1. Juli 2019 nur noch das neue Berichtsformular zur Verfügung stehen.