Antrag: Entschädigung Beitragserhöhung
Sie stellen einen neuen Mitarbeitenden (mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung) durch Vermittlung einer IV-Stelle ein. Wird der betreffende Mitarbeitende ab dem 4. Anstellungsmonat erneut aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig, kann die IV Ihnen als Arbeitgeber rückwirkend eine Entschädigung für Beitragserhöhungen der betrieblichen Sozialversicherung (BVG und Krankentaggeld) ausbezahlen.