Vollmacht
Mit dieser Vollmacht ermächtigen Arbeitgebende oder Versicherte eine Drittperson, ihre Interessen gegenüber der Ausgleichskasse Obwalden wahrzunehmen.
Mit dieser Vollmacht ermächtigen Arbeitgebende oder Versicherte eine Drittperson, ihre Interessen gegenüber der Ausgleichskasse Obwalden wahrzunehmen.