Auftrag vergeben

Wenn Sie einen Auftrag an einen Selbständigerwerbenden vergeben, sollten Sie sich vergewissern, dass er bei einer Ausgleichskasse beziehungsweise einer ausländischen Behörde angemeldet ist.

Gut zu wissen

Wenn der Auftragnehmer die Voraussetzungen für die Anerkennung als Selbständigerwerbender nicht erfüllt, gilt er als Arbeitnehmer und Sie als Arbeitgeber. Dies bedeutet, dass Ihre Ausgleichskasse die Sozialversicherungsbeiträge nachträglich von Ihnen einfordern muss.

Antworten auf häufige Fragen

Was müssen wir beachten, wenn wir einen Auftrag an einen Selbständigerwerbenden vergeben?
Vergewissern Sie sich, dass der Selbständigerwerbende einer Ausgleichskasse angeschlossen ist. Lassen Sie sich von ihm die entsprechende Bestätigung seiner Ausgleichskasse zeigen und legen Sie eine Kopie zu Ihren Akten. Beachten Sie, dass die Bestätigung nicht die gesamte berufliche Aktivität umfasst. Es ist möglich, dass jemand in einer Tätigkeit als selbständigerwerbend anerkannt ist, aber in einer anderen als unselbständig erwerbstätig gilt.

Unsere Auftragnehmerin ist in einem EU/EFTA-Land als Selbständigerwerbende versichert. Wie können wir uns absichern?
Lassen Sie sich von ihr das europäische Formular A1 zeigen („Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit, die auf den/die Inhaber/in anzuwenden sind“). Dieses unterzeichnete Dokument belegt, dass Ihre Auftragnehmerin im Herkunftsland sozialversichert ist. Legen Sie eine Kopie zu Ihren Akten.

Was passiert, wenn unser Auftragnehmer für die ausgeführte Tätigkeit nicht als Selbständigerwerbender anerkannt ist?
In diesem Fall handelt es sich um ein Arbeitnehmerverhältnis. Somit gelten Sie als Arbeitgeber und teilen sich die Sozialversicherungsbeiträge mit dem Arbeitnehmer. Da der Arbeitgeber für die Bezahlung der gesamten Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich ist, muss Ihre Ausgleichskasse die Beiträge nachträglich von Ihnen einfordern.

Wie sind Honorare an selbständigerwerbende Auftragnehmer zu verbuchen?
Als „Drittarbeiten“ in der Kontenklasse 4 oder 6.