Absenzmanagement
Gut zu wissen
Sie können bereits mit der IV-Stelle Kontakt aufnehmen, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter länger als einen Monat arbeitsunfähig ist oder wenn Sie über das Jahr verteilt regelmässig Absenzen feststellen.
Antworten auf häufige Fragen
Wie spreche ich einen Mitarbeiter an, der öfter zu spät kommt?
Laden Sie ihn zu einem Gespräch ein und teilen sie ihm Ihre Beobachtung mit. Fragen Sie nach dem Grund und formulieren Sie Ihre Erwartungen.
Eine Mitarbeiterin hat seit Längerem immer wieder gesundheitliche Probleme. Nun ist sie bis auf Weiteres nur noch 50 Prozent arbeitsfähig. Was soll ich tun?
Raten Sie ihr zur selbständigen IV-Anmeldung und unterstützen Sie sie dabei. Sie können sich auch bei der Mitarbeiterin erkundigen, ob sie bereits bei der IV gemeldet ist. Wenn nicht und wenn sie nicht sicher sind, dass sie sich selber anmeldet, können Sie die Mitarbeiterin mittels Früherfassungsformular bei der IV-Stelle ihres Wohnorts anmelden.
Wir führen ein neues Absenzmanagement ein. Ist es möglich, alle Fälle schweizweit über die IV-Stelle Zürich abzuwickeln?
Nein, denn jeder Kanton hat eine eigene IV-Stelle und es ist jeweils immer die IV-Stelle des Wohnkantons Ihres Mitarbeitenden zuständig. Die IV-Stelle Obwalden nimmt deshalb nur Meldungen für Mitarbeitende, die im Kanton Obwalden wohnhaft sind, entgegen.