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Arbeitgeberhotline

Haben Sie Fragen zur Invalidenversicherung und noch keinen persönlichen Kontakt zu einer Eingliederungsberaterin oder einem Eingliederungsberater?
Wir beraten Sie gerne telefonisch.

041 666 59 39 (Montag bis Freitag, 9 bis 16.30 Uhr) oder arbeitgeberberatung@akow.ch

Gut zu wissen

Warten Sie nicht zu lange. Je früher Sie mit der IV-Stelle Kontakt aufnehmen, desto grösser ist die Chance auf eine nachhaltige Integration.

Antworten auf häufige Fragen an die Arbeitgeberhotline

Die Mitarbeiterin unserer Bäckerei hat möglicherweise eine Mehlstauballergie. Soll sie sich bei der IV anmelden?

Allergien und Stoffe, die aufgrund der Exposition am Arbeitsplatz entstehen, könnten in den Bereich der Berufskrankheiten gehören und sollten der Unfallversicherung gemeldet werden. Erst wenn dies erfolgt ist und die Abklärungen laufen, empfehlen wir die IV-Anmeldung.

Ist es als Obwaldner Unternehmen möglich, unseren in St. Gallen wohnhaften Mitarbeiter bei Ihnen anzumelden?

Nein, die Anmeldung muss bei der IV-Stelle des Wohnkantons des Mitarbeiters eingereicht werden.

Wir vermuten bei unserem Mitarbeiter ein Alkoholproblem. Bietet die IV Unterstützung?

Die Fachperson der IV-Stelle kann dabei helfen, die Lage zu beurteilen und Adressen von Beratungsstellen abgeben. Wenn eine reine Suchtproblematik vorliegt, ist die IV jedoch nicht zuständig.

Mein Mitarbeiter hat ein Rückenproblem. Der Arzt empfiehlt ihm ein höhenverstellbares Stehpult. Unterstützt dies die IV?

Bitte füllen Sie zusammen mit Ihrem Mitarbeitenden ein Früherfassungsformular aus und stellen Sie es uns zu, damit wir Ihr Anliegen prüfen können.

Wie unterstützt die IV meinen kranken Mitarbeiter finanziell?

Die IV klärt ab, ob und wie viel der Mitarbeiter in einer angepassten Tätigkeit noch arbeiten könnte. Aufgrund dessen wird der Invaliditätsgrad erstellt. Weitere Informationen zu Invaliditätsgrad und Rentenansätzen.

Bekommt mein Lernender eine Teilrente, wenn er nach der Lehre nicht voll arbeiten kann?

Nach Lehrabschluss klärt die IV-Stelle die Arbeitsfähigkeit ab und prüft, ob Anspruch auf eine Teilrente besteht und wie hoch diese allenfalls ausfällt.