Entschädigungen für Unternehmen
Wenn Sie sich als Unternehmen dafür engagieren, dass Menschen mit einer Behinderung in der Arbeitswelt wieder Fuss fassen können, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung.
Gut zu wissen
Gerne beraten wir Sie telefonisch zum Thema Beiträge für Unternehmen. Hoteline für Arbeitgebende: 041 666 59 39 (Montag bis Freitag, 9 bis 16.30 Uhr)
Antworten auf häufige Fragen
Auf welche Leistungen habe ich Anspruch?
- Auf einen Einarbeitungszuschuss, der die eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers während der Anlern- und Einarbeitungszeit kompensiert.
- Auf Beiträge der IV, wenn in Ihrem Betrieb Integrationsmassnahmen stattfinden.
- Auf eine Entschädigung für Beitragserhöhungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge und der Krankentaggeldversicherung, wenn Ihr Mitarbeiter nach der Arbeitsvermittlung innert zwei Jahren wieder arbeitsunfähig wurde.