Früherfassungsmeldung

Wenn eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 30 Tagen vorliegt oder über das Jahr verteilt regelmässig kürzere Abwesenheiten vorkommen, kann der Arbeitgeber eine Früherfassungsmeldung tätigen.

Gut zu wissen

Wenn Sie eine Früherfassungsmeldung tätigen, müssen Sie ihre Mitarbeiterin oder ihren Mitarbeiter vorgängig darüber informieren.

Antworten auf häufige Fragen

Welches Formular muss ich ausfüllen, die Früherfassung oder die normale IV-Anmeldung?

Reichen Sie im Zweifelsfall die IV-Anmeldung ein. Wichtig ist, dass diese innert sechs Monaten nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eingereicht wird.

Unser Mitarbeiter ist seit länger als fünf oder sechs Monaten teilweise Arbeitsunfähig, ohne bei der IV angemeldet zu sein. Kann ich noch eine Früherfassungsmeldung tätigen?

Falls der Betroffene mit hoher Wahrscheinlichkeit in seiner bisherigen Tätigkeit nicht wieder voll arbeitsfähig sein wird, raten Sie ihm zur IV-Anmeldung und unterstützten Sie ihn dabei. Wenn der Mitarbeitende nicht kooperiert (zum Beispiel wegen psychischen Problemen), können Sie bei der IV-Stelle seines Wohnkantons eine Früherfassungsmeldung machen. Dazu muss der Mitarbeitende lediglich informiert sein. Ein Einverständnis oder eine Unterschrift sind dazu nicht erforderlich.

Was passiert, nachdem die Früherfassungsmeldung an die IV-Stelle gesendet wurde?

Die IV-Stelle prüft die persönliche und berufliche Situation und insbesondere Ursachen und Auswirkungen der Arbeitsunfähigkeit. Sie kann die oder den Versicherten, bei Bedarf gemeinsam mit dem Arbeitgeber, zu einem Beratungsgespräch einladen.

Weitere Informationen