Anmeldung
Falls Sie nicht Mitglied eines Berufsverbandes oder einer Verbandsausgleichskasse sind, müssen Sie sich bei einer Neugründung immer bei der kantonalen Ausgleichskasse des Kantons, in dem sich Ihr Geschäftssitz befindet, anmelden.
Gut zu wissen
Sobald die nötigen Unterlagen vorhanden sind, erhalten Sie innerhalb weniger Wochen von der Ausgleichskasse Obwalden Bescheid, ob Sie als Selbständigerwerbender anerkannt werden oder ob wir für die Prüfung weitere Unterlagen benötigen.
Antworten auf häufige Fragen
Welche Unterlagen muss ich als Selbständigerwerbender der Ausgleichskasse einreichen?
- Den Fragebogen für Selbständigerwerbende
- Dokumente, die belegen, dass eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, wie Kopien von gestellten Rechnungen, Offerten an Kunden, Mietverträge für Geschäftsräume, Aufträge, Werbeunterlagen und so weiter.
Wie erfolgt die Anmeldung von juristischen Personen?
Die Ausgleichskasse sendet nach der Publikation der Neugründung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) einen Fragebogen für juristische Personen
zur Anmeldung. Falls Sie das Formular nicht automatisch erhalten, müssen Sie Ihre Firma von sich aus bei der Ausgleichskasse, wo sich das Domizil befindet, anmelden.