Lohndeklaration 2024
Vereinfachte Abrechnung für Arbeitgebende, die dafür angemeldet sind
Formular Lohnnachträge
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Ausfüllen am Computer
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Weitere Formulare und Merkblätter finden Sie in der Formularbibliothek.
Elektronische Abrechnung mit AHVeasy
Über das Portal AHVeasy können Arbeitgebende die Jahresabrechnung online erledigen.
Antwort auf die häufigsten Fragen
Ich habe im Jahr 2024 keine Löhne ausbezahlt. Muss ich die Lohndeklaration trotzdem einreichen?
Ja. Kreuzen Sie bitte auf dem Formular an, dass Sie keine Löhne ausbezahlt haben, und senden Sie uns das unterzeichnete Formular zurück.
Ich brauche mehr Zeit für die Lohndeklaration. Ist eine Fristerstreckung möglich?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Eine genehmigte Fristerstreckung befreit jedoch nicht von der Pflicht, allfällige Verzugszinsen zu bezahlen.
Muss ich den Netto- oder den Bruttolohn deklarieren?
Den Bruttolohn. Damit wir die Sozialversicherungsbeiträge korrekt berechnen können, brauchen wir den Bruttolohn. Bei Bedarf hilft Ihnen unser Online-Rechner dabei, den Bruttolohn zu ermitteln.
Ab welchem Betrag müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden?
Grundsätzlich ist jeder Lohn beitragspflichtig. Ist der Lohn im Kalenderjahr nicht höher als CHF 2300, müssen Sie die Beiträge aber nur auf Verlangen des Arbeitnehmers abrechnen. Ausgenommen sind Privathaushalte, die zum Beispiel eine Raumpflegerin beschäftigen, und bestimmte Kategorien von Arbeitgebenden im Kulturbereich: Sie müssen sämtliche Löhne abrechnen.
Für Arbeitnehmende im Referenzalter gilt ein Freibetrag von CHF 16’800 pro Jahr oder CHF 1400 pro Monat. Tragen Sie bitte nur den Bruttolohnanteil ein, der den Altersfreibetrag übersteigt. Die Arbeitnehmenden haben die Möglichkeit, auf den Freibetrag zu verzichten. Mehr dazu finden Sie hier.