Zivilstand, Todesfall
Ihren neuen Zivilstand oder einen Todesfall melden Sie uns bitte schriftlich per Post. Legen Sie die entsprechenden amtlichen Dokumente bei.
Personen die Leistugen der AHV/IV/EO, Ergänzungsleistungen oder Familienzulagen beziehen, sind verpflichtet Zivilstandsänderungen umgehend mitzuteilen. Die Meldepflicht besteht auch bei Todesfällen.
Meldepflichtig sind auch Personen die als Nichterwerbstätige persönliche AHV-Beiträge bezahlen.