Invalidität

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in Ihrer Erwerbstätigkeit oder in Ihrem bisherigen Aufgabenbereich wesentlich eingeschränkt sind, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung.

Die gesundheitliche Einschränkung:

  • kann körperlich, psychisch oder geistig sein.
  • muss länger andauern.
  • kann schon bei der Geburt bestanden haben.
  • kann Folge einer Krankheit oder eines Unfalls sein.

Gut zu wissen

Die Leistungen der Invalidenversicherung sind vielfältig und auf die individuelle Situation von Versicherten ausgerichtet. Unsere Integrationsspezialisten beraten Sie gerne und erarbeiten Perspektiven für Ihre Zukunft.

Antworten auf häufige Fragen

Was heisst Invalidität?

Wenn jemand aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist, einen Erwerb zu erzielen. Dies bezieht sich nicht nur auf den allenfalls erlernten Beruf, sondern auf alle auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Tätigkeiten.

Wie oft wird eine IV-Rente revidiert?

Je nach Krankheitsbild alle ein bis zehn Jahre.

Wie wird der Invaliditätsgrad berechnet?

Der Invaliditätsgrad wird anhand der Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und mittels Einkommensvergleich berechnet: Das Erwerbseinkommen, das ohne Gesundheitsschaden erzielt werden konnte abzüglich dem Erwerbseinkommen, das mit Behinderung zumutbarerweise erzielt werden könnte. Dies ergibt die Erwerbseinbusse in Prozenten bzw. den IV-Grad. Weitere Informationen zum Invaliditätsgrad

Wo erhalte ich detaillierte Informationen bezüglich Hilfsmittel?

In der Rubrik Hilfsmittel der IV. Auch die Hilfsmittelzentrale in Horw kann Auskunft geben und sagen, welche Hilfsmittel im Depot vorhanden sind.

Ich möchte für einen geschützten Arbeitsplatz vermittelt werden. Was muss ich tun?

Die IV-Stelle übernimmt Eingliederungsmassnahmen nur in der freien Wirtschaft. Für einen Arbeitsplatz im geschützten Rahmen können Sie sich an die Pro Infirmis wenden. Insos und Behindertenwerke Oberemmental sind zudem zwei Vermittlungsstellen, die Sie kontaktieren können.

Weshalb erhalte ich erst ein Jahr nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine Rente?

Wegen des so genannten Wartejahrs haben Sie frühestens ein Jahr nach Eintritt der Erkrankung oder des Unfalls Anspruch auf eine Rente, wenn Sie während eines Jahres zu mindestens 40 Prozent arbeitsunfähig waren. Die Zeit dazwischen überbrückt die Krankentaggeldversicherung. Wenn Sie keine Taggeldversicherung haben, müssen Sie für das Jahr selber aufkommen. Sollte das zu finanziellen Problemen führen, müssen Sie sich beim Sozialamt melden.

Detaillierte Informationen: