Unfall

Normalerweise veranlasst der Unfallversicherer gemeinsam mit Ihnen die Anmeldung bei der IV, wenn dies notwendig wird. Wenden Sie sich im Zweifelsfall so früh wie möglich an die IV-Stelle und lassen Sie sich beraten, ob und wann Sie sich anmelden müssen.

Antworten auf häufige Fragen

Ich erhole mich gerade von einem Unfall und habe meine Arbeitsstelle noch. Muss ich mich bei der IV anmelden, obwohl der Unfallversicherer bereits involviert ist?

Nein, sofern die Genesung problemlos verläuft. Sollten Sie nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit trotzdem abzeichnen, dass sie in Ihrem erlernten Beruf nicht mehr vollständig arbeitsfähig sein werden, sollten Sie sich bei der IV anmelden.

Wer übernimmt nach einem Unfall die Kosten für Hilfsmittel?

Leistungspflichtig ist zuerst der Unfallversicherer. Wenn dieser das Hilfsmittel nicht übernimmt, prüft die IV den Anspruch.

Warum dauert der Entscheid der IV so lange, wenn eine Unfallversicherung involviert ist?

Die IV muss sich mit der Unfallversicherung absprechen und deren Entscheid abwarten.

Ich bin Hausfrau und kann nach einem Unfall nicht mehr alle Haushaltaufgaben ausführen. Kann ich mich bei der IV anmelden?

Ja, auch Personen, die Aufgaben im Haushalt übernehmen, können sich bei der IV anmelden.

Habe ich nach einem schweren Unfall Anspruch auf eine Umschulung?

Wenn Sie aufgrund der Folgen Ihres Unfalls Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können und Sie in einer angepassten Tätigkeit nur noch 80 Prozent oder weniger Ihres letzten Lohnes verdienen können, kann die IV eine Umschulung prüfen.

Wie lange erhalte ich mein Taggeld, wenn ich während einer Umschulung einen Unfall habe?

Wenn Sie an einer beruflichen Massnahme teilnehmen und dabei ein Taggeld beziehen, wird dieses maximal 30 Tage pro Krankheitsfall bzw. Unfall und maximal 60 Tage pro Jahr ausgerichtet.