Hausangestellte
Bereits ein kleines Einkommen genügt, um kostengünstig gegen Invalidität, Todesfall und Armut im Alter versichert zu sein. Melden Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber an. Das ist einfacher und günstiger, als gedacht.
Im Privathaushalt ist jede entlöhnte Tätigkeit in Haus und Garten beitragspflichtig. Wenn Sie im Jahr 2020 Hausangestellte mit Jahrgang 2002 und älter beschäftigen, müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge mit einer Ausgleichskasse abrechnen.
Ausnahme seit 2015: Sogenannte Sackgeldjobs
Einkommen bis CHF 750 pro Privathaushalt und Kalenderjahr sind beitragsfrei, sofern der Arbeitnehmer im betreffenden Kalenderjahr höchstens 25-jährig wird und keine Sozialversicherungsbeiträge verlangt.
Die Lohnobergrenze ist nicht als Freibetrag zu verstehen. Wird die Limite von CHF 750 überschritten, ist der gesamte Jahreslohn beitragspflichtig.
In sechs Schritten Arbeitgeberin oder Arbeitgeber werden
Wir führen Sie auf den folgenden Seiten Schritt für Schritt durch die Anmeldung.