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Arbeitgeberin, Arbeitgeber werden: Schritt 1

Arbeitspensum und Lohn vereinbaren

AHV-Nummer und Geburtsdatum notieren

Notieren Sie sich mit den Personalien auch AHV-Nummer und Geburtsdatum Ihrer Hausangestellten, Ihres Hausangestellten. Sie brauchen diese Angaben Ende Jahr für die Lohndeklaration (siehe Schritt 6).

Stundenlohn inklusive Ferienzuschlag oder Monatslohn

  • Bei unregelmässigen Einsätzen vereinbaren Sie einen Stundenlohn inklusive Ferienzuschlag. Üblich ist ein Ferienzuschlag von 8.33 Prozent. Damit ist der Lohn während vier Ferienwochen pro Jahr bezahlt.
  • Bei regelmässigen Einsätzen vereinbaren Sie einen Monatslohn.

Unser Online-Rechner hilft beim Kalkulieren

Wie verhalten sich Brutto- und Nettolohn? Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge?

Wünschen Sie eine Vorlage für die Lohnabrechnung für Ihre Hausangestellte, Ihren Hausangestellten? – Wir stellen Ihnen zwei Formulare zur Verfügung:

Freibetrag für Rentner

Wenn Ihre Arbeitnehmerin, Ihr Arbeitnehmer im Referenzalter ist, gilt ein Freibetrag:

  • monatlich CHF 1400
  • oder jährlich CHF 16’800

Bei einer unterjährigen Beschäftigungsdauer wird der Jahresfreibetrag proratisiert. Beitragspflichtig ist nur jener Teil des Bruttolohns, der den Freibetrag übersteigt. Als Arbeitgeberin, Arbeitgeber bestimmen Sie, ob Sie den monatlichen oder jährlichen Freibetrag anwenden. Die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung entfallen ganz.

Wenn Sie ausschliesslich Arbeitnehmende im Rentenalter beschäftigen, deren Bruttolohn nicht höher ist als CHF 1400 pro Monat, brauchen Sie sich als Privathaushalt nicht anzumelden.

Verzicht auf Rentnerfreibetrag

Ab 2024 können ihre Arbeitnehmenden auf die Anwendung des Rentnerfreibetrags verzichten, um auf dem gesamten Einkommen Beiträge abzurechnen. Dadurch können sie unter Umständen der Rentenanspruch erhöhen (durch das Füllen von Beitrags- und Versicherungslücken oder die Erhöhung des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens).

Vorgehen Verzicht

Die Arbeitnehmerin, der Arbeitnehmer muss Ihnen mitteilen, dass sie auf den Rentnerfreibetrag verzichtet. Diese Mitteilung muss spätestens bei der ersten Lohnzahlung im Referenzalter erfolgen.

Akzeptieren Sie die um den Freibetrag gekürzte Lohnzahlung, stimmen Sie der Anwendung des Freibetrages zu.

Der Entscheid gilt pro Kalenderjahr, pro Arbeitgeber. Er wird automatisch für das nächste Kalenderjahr übernommen.

 

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