Arbeitgeberin, Arbeitgeber werden: Schritt 1
AHV-Nummer und Geburtsdatum notieren
Notieren Sie sich mit den Personalien auch AHV-Nummer und Geburtsdatum Ihrer Hausangestellten, Ihres Hausangestellten. Sie brauchen diese Angaben Ende Jahr für die Lohndeklaration (siehe Schritt 6).
Stundenlohn inklusive Ferienzuschlag oder Monatslohn
- Bei unregelmässigen Einsätzen vereinbaren Sie einen Stundenlohn inklusive Ferienzuschlag. Üblich ist ein Ferienzuschlag von 8.33 Prozent. Damit ist der Lohn während vier Ferienwochen pro Jahr bezahlt.
- Bei regelmässigen Einsätzen vereinbaren Sie einen Monatslohn.
Unser Online-Rechner hilft beim Kalkulieren
Wie verhalten sich Brutto- und Nettolohn? Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge?
- Der Online-Rechner gibt Auskunft.
Wünschen Sie eine Vorlage für die Lohnabrechnung für Ihre Hausangestellte, Ihren Hausangestellten? – Wir stellen Ihnen zwei Formulare zur Verfügung:
Freibetrag für Frauen ab 64 und Männer ab 65
Wenn Ihre Arbeitnehmerin, Ihr Arbeitnehmer im Rentenalter ist, gilt ein Freibetrag:
- monatlich CHF 1400
- oder jährlich CHF 16’800
Bei einer unterjährigen Beschäftigungsdauer wird der Jahresfreibetrag proratisiert. Beitragspflichtig ist nur jener Teil des Bruttolohns, der den Freibetrag übersteigt. Als Arbeitgeberin, Arbeitgeber bestimmen Sie, ob Sie den monatlichen oder jährlichen Freibetrag anwenden. Die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung entfallen ganz.
Wenn Sie ausschliesslich Arbeitnehmende im Rentenalter beschäftigen, deren Bruttolohn nicht höher ist als CHF 1400 pro Monat, brauchen Sie sich als Privathaushalt nicht anzumelden.