Arbeitgeberin, Arbeitgeber werden: Schritt 2
Obligatorische Versicherung
Als Arbeitgeberin, Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Hausangestellten gegen Berufsunfall und Berufskrankheit (BU) zu versichern. Wenn das Arbeitspensum acht Stunden pro Woche oder mehr beträgt, ist auch eine Versicherung gegen Nichtberufsunfall (NBU) obligatorisch.
Meistens genügen CHF 100 pro Jahr
Die Prämie für die BU-Versicherung beträgt für Jahreslöhne bis CHF 10’000 meist pauschal CHF 100 pro Jahr. Die BU-Prämie tragen Sie als Arbeitgeberin, Arbeitgeber. Die NBU-Prämie können Sie vom Lohn abziehen.
Wählen Sie einen Unfallversicherer
Melden Sie sich bei einem zugelassenen Unfallversicherer an. Die meisten Versicherer verlangen keine weiteren Angaben als Ihre Adresse und den voraussichtlichen Jahreslohn Ihrer Hausangestellten.
Die Ausgleichskassen haben den gesetzlichen Auftrag zu kontrollieren, ob Sie als Arbeitgeberin, Arbeitgeber die obligatorische Unfallversicherung abgeschlossen haben.