Arbeitgeberin, Arbeitgeber werden: Schritt 4

Familienzulagen klären

Eine Zulage pro Kind

Arbeitnehmende mit Kindern unter 16 Jahren oder Töchtern und Söhnen zwischen 16 und 25 Jahren in Ausbildung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Familienzulagen. Pro Kind ist nur eine Zulage von einem Arbeitgeber möglich.

Am besten fragen Sie Ihre Haushaltshilfe, ob sie oder ihr Ehepartner bereits Familienzulagen erhält. Wenn nicht, reichen Sie uns bitte die Anmeldung ein.

Auszahlung gemäss Verfügung der Familienausgleichskasse

Die Familienausgleichskasse prüft die Anmeldung. Wenn Ihre Haushaltshilfe Anspruch auf Familienzulagen hat, erhalten Sie als Arbeitgeberin, Arbeitgeber eine Verfügung der Familienausgleichskasse, auf der die Höhe der Zulagen aufgeführt ist. Zahlen Sie die Zulagen gemäss Verfügung mit dem Lohn aus.

Verrechnung durch die Familienausgleichskasse

Die Ausgleichskasse Obwalden verrechnet die verfügten Familienzulagen mit den laufenden Sozialversicherungsbeiträgen. Der Arbeitgeber zahlt den Rest-Saldo oder erhält den Überschuss ausbezahlt.

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