Arbeitgeberin, Arbeitgeber werden: Schritt 5

Anmelden bei der Ausgleichskasse Obwalden

Ein Formular genügt

Melden Sie sich bitte bei der Ausgleichskasse Obwalden an, wenn Sie noch nicht Mitglied einer Ausgleichskasse sind. Falls Sie in einem andern Kanton wohnen, wenden Sie sich an die betreffende kantonale Ausgleichskasse.

Entscheiden Sie sich zwischen der vereinfachten Abrechnung und der Standard-Abrechnung:

Vereinfachte Abrechnung

Wir empfehlen Ihnen das vereinfachte Abrechnungsverfahren. Es ist ideal für kurzfristige oder im Umfang geringe Arbeitsverhältnisse: Sie ziehen die Beiträge an AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung sowie den Steuerabzug vom Bruttolohn ab und rechnen mit der Ausgleichskasse Obwalden jeweils per Ende Jahr ab. Wir senden Ihrer Haushaltshilfe für die Steuererklärung eine Bescheinigung über die abgelieferte Steuer. Sie brauchen deshalb keinen Lohnausweis auszufüllen.

Für die Lohndeklaration Ende Jahr benötigen Sie AHV-Nummer, Geburtsdatum und Wohnsitzadresse Ihrer Hausangestellten, Ihres Hausangestellten.

Wenn Sie ausschliesslich Arbeitnehmende im Rentenalter beschäftigen, beachten Sie bitte die Hinweise unter Freibetrag für Altersrentner.

Die vereinfachte Abrechnung ist nicht möglich, wenn Ihre Hausangestellte, Ihr Hausangestellter obligatorisch in der zweiten Säule versichert ist. Melden Sie sich bei der Ausgleichskasse, wenn ihr Arbeitnehmer oder Ihre Arbeitnehmerin auf den Freibetrag verzichtet möchte.

Standard-Abrechnung

Im Standard-Abrechnungsverfahren ziehen Sie die Beiträge an AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung ab und rechnen mit der Ausgleichskasse Obwalden jeweils per Ende Jahr ab. Ebenfalls per Ende Jahr stellen Sie Ihrer Hausangestellten, Ihrem Hausangestellten einen Lohnausweis für die Steuererklärung aus.

Für die Lohndeklaration Ende Jahr benötigen Sie AHV-Nummer und Geburtsdatum Ihrer Hausangestellten, Ihres Hausangestellten.

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