Familie

Hier erhalten Sie Antwort auf die häufigsten Fragen zu den Themen Mutterschaftsentschädigung und Familienzulagen.

Antworten auf häufige Fragen

Ab wann und wie lange erhalte ich Mutterschaftsentschädigung?

Ab dem Tag, an dem Ihr Kind zur Welt kommt. Die Mutterschaftsentschädigung dauert maximal 14 Wochen bzw. 98 Tage. Wenn Sie die Erwerbstätigkeit früher wieder aufnehmen, erlischt der Anspruch auf Entschädigung sofort.

Wie hoch ist die Mutterschaftsentschädigung?

Die Mutterschaftsentschädigung beläuft sich auf 80 Prozent Ihres durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber CHF 196 pro Tag.

Wer erhält Familienzulagen?

Anspruch auf Familienzulagen haben Arbeitnehmende mit einem AHV-pflichtigen Einkommen von mindestens CHF 7350 pro Jahr bzw. CHF 612 pro Monat. Unter bestimmten Bedingungen haben Nichterwerbstätige ebenfalls Anspruch auf Familienzulagen.

Wie melde ich mich für Familienzulagen an?

Für Familienzulagen melden Sie sich am einfachsten über Ihren Arbeitgeber an. Sie können das Anmeldeformular auch direkt der zuständigen Familienausgleichskasse schicken. Ihr Arbeitgeber muss aber die Fragen zum Beschäftigungsverhältnis beantwortet haben.

Ich erhalte bisher keine Familienzulagen. Kann ich sie rückwirkend beantragen?

Sie können Familienzulagen bis zu fünf Jahre rückwirkend ab dem Anmeldedatum beantragen. Anspruch und Leistungen richten sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.

Erhalten auch Nichterwerbstätige wie z. B. Studierende Familienzulagen?

Ja. Seit 1. Januar 2009 haben auch Eltern, die bei der kantonalen Ausgleichskasse als Nichterwerbstätige angemeldet sind, Anspruch auf Familienzulagen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Nichterwerbstätige mit Wohnsitz im Kanton Obwalden senden die Anmeldung an die Ausgleichskasse Obwalden.