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Adoptionsentschädigung

Erwerbstätige Eltern, die ein Kind unter 4 Jahren zur Adoption aufnehmen, haben Anspruch auf 14 Tage bezahlten Urlaub.

Der Adoptionsurlaub erleichtert berufstätigen Eltern und Kindern unter 4 Jahren, sich an die neue familiäre Situation zu gewöhnen.

Anspruch haben künftige Eltern, deren Adoptionsentscheid noch aussteht und Eltern, die Ihr Kind bereits im Ausland adoptiert haben.

Als Entschädigung für den Erwerbsausfall erhalten die Eltern bis zu 14 Taggelder in Höhe von 80% des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens vor der Unterbrechung, höchstens CHF 220 pro Tag.