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Anmeldung

Sie können Ihren Anspruch auf Adoptionsentschädigung bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse EAK anmelden.

Die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK ist zuständig für die Adoptionsentschädigung.

Angestellte

  • Reichen Sie die Anmeldung der Eidgenössischen Ausgleichskasse EAK ein.
  • Teilen Sie der EAK mit den monatlichen Folgemeldungen mit, wieviele Urlaubstage sie bezogen haben.
  • Das gleiche Vorgehen gilt, wenn Sie als Angestellte zugleich selbstständigerwebend sind.

Selbstständigerwerbende

  • Reichen Sie die Anmeldung der Eidgenössischen Ausgleichskasse EAK ein.
  • Teilen Sie der EAK mit den monatlichen Folgemeldungen mit, wieviele Urlaubstage Sie bezogen haben.

Die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK zahlt die Entschädigung für die bezogenen Urlaubstage im folgenden Monat aus. Haben Sie während des Adoptionsurlaubs weiterhin Lohn erhalten, so geht die Entschädigung direkt an Ihren Arbeitgebenden.