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Leistungen

Die Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens, maximal CHF 220 pro Tag.

Wir richten die Adoptionsentschädigung als Taggeld aus. Sie beträgt 80% des vor dem Unterbruch erzielten durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens, höchsten CHF 220 pro Tag. Das Maximum ist erreicht bei einem Monatseinkommen von CHF 8’250 oder einem Jahreseinkommen von CHF 99’000 (brutto).

Wir berechnen das Taggeld für jeden Elternteil separat.