Der AHV-Ausweis
Wer Beiträge bezahlt oder Leistungen bezieht, erhält einen AHV-Ausweis. Er enthält Namen, Geburtsdatum und AHV-Nummer.
Die 13-stellige AHV-Nummer besteht aus drei Teilen:
- 756 = Code für die Schweiz
- 9-stellige Zufallszahl
- Prüfziffer
Die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS in Genf teilt allen Neugeborenen und Zuzügern eine AHV-Nummer zu, die fürs ganze Leben gilt und auch nach einer Namensänderung gleich bleibt. Wenn der Name geändert hat – z. B. nach Heirat oder Scheidung – oder nach einem Verlust stellt die zuständige Ausgleichskasse einen neuen AHV-Ausweis aus.
Alte graue AHV-Ausweise aufbewahren
Die neue AHV-Nummer und den neuen AHV-Ausweis gibt es seit Mitte 2008. Die alten AHV-Ausweise sind aufzubewahren und z. B. bei einer Rentenanmeldung der zuständigen Ausgleichskasse einzureichen.