Das Individuelle Konto: Grundlage für die Rentenberechnung
Die Ausgleichskasse trägt die Jahreseinkommen auf dem Individuellen Konto (IK)
der Versicherten ein. Bei Arbeitnehmenden entnimmt sie das Jahreseinkommen der Lohndeklaration des Arbeitgebers. Bei Selbständigerwerbenden und bei Nichterwerbstätigenträgt sie das Jahreseinkommen ein, das den abgerechneten Beiträgen entspricht.
Welche Ausgleichskassen führen für mich ein Individuelles Konto? – Das InfoRegister gibt Auskunft.
Wer prüfen möchte, ob lückenlos Beiträge geleistet sind oder ob der Arbeitgeber die vom Lohn abgezogenen Erwerbseinkommen tatsächlich der Ausgleichskasse gemeldet hat, kann bei einer Ausgleichskasse kostenlos einen Kontoauszug (IK-Auszug) bestellen. Die Bearbeitung dauert zirka drei Wochen.
Die Verarbeitung der Lohndeklarationen nimmt einige Zeit in Anspruch. Deshalb sind Arbeitnehmereinkommen des Vorjahres unter Umständen erst ab Oktober im IK-Auszug ersichtlich.