AHV: Beitragspflicht auf einen Blick

Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist bei der AHV obligatorisch versichert. Wann und welche Beiträge zu leisten sind, ist für Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige unterschiedlich geregelt.

Arbeitnehmende

beitragspflichtig ab beitragspflichtig bis Beiträge an AHV, IV und EO
1. Januar nach dem 17. Geburtstag Frauen bis 64 und Männer bis 65 Jahre; darüber hinaus solange erwerbstätig Lohnprozente;
die Hälfte bezahlt der Arbeitgeber

Selbständigerwerbende

beitragspflichtig ab beitragspflichtig bis Beiträge an AHV, IV und EO
1. Januar nach dem 17. Geburtstag Frauen bis 64 und Männer bis 65 Jahre; darüber hinaus solange erwerbstätig nach Erwerbseinkommen

Nichterwerbstätige

beitragspflichtig ab beitragspflichtig bis Beiträge an AHV, IV und EO
1. Januar nach dem 20. Geburtstag Frauen bis 64 und Männer bis 65 Jahre nach Vermögen und Einkommen. Beiträge gelten als bezahlt, wenn der erwerbstätige Ehepartner den doppelten Mindestbeitrag geleistet hat

 

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