AHV: Beitragspflicht auf einen Blick
Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist bei der AHV obligatorisch versichert. Wann und welche Beiträge zu leisten sind, ist für Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige unterschiedlich geregelt.
Arbeitnehmende
beitragspflichtig ab | beitragspflichtig bis | Beiträge an AHV, IV und EO |
1. Januar nach dem 17. Geburtstag | Frauen bis 64 und Männer bis 65 Jahre; darüber hinaus solange erwerbstätig | Lohnprozente; die Hälfte bezahlt der Arbeitgeber |
Selbständigerwerbende
beitragspflichtig ab | beitragspflichtig bis | Beiträge an AHV, IV und EO |
1. Januar nach dem 17. Geburtstag | Frauen bis 64 und Männer bis 65 Jahre; darüber hinaus solange erwerbstätig | nach Erwerbseinkommen |
Nichterwerbstätige
beitragspflichtig ab | beitragspflichtig bis | Beiträge an AHV, IV und EO |
1. Januar nach dem 20. Geburtstag | Frauen bis 64 und Männer bis 65 Jahre | nach Vermögen und Einkommen. Beiträge gelten als bezahlt, wenn der erwerbstätige Ehepartner den doppelten Mindestbeitrag geleistet hat |
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