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Welche Beiträge bezahlen Arbeitnehmende?

Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber überweist die gesamten Beiträge seiner Ausgleichskasse.

Wie hoch sind die Beiträge? – Der Online-Rechner gibt Auskunft.

Beginn der Beitragspflicht

Erwerbstätige sind beitragspflichtig ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Wer beispielsweise am 15. März 2023 17 Jahre alt geworden ist, bezahlt Beiträge ab dem 1. Januar 2024.

Ende der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht dauert bis zum Ende des Monats, in dem Erwerbstätige das Referenzalter erreichen. Wer länger arbeitetbleibt beitragspflichtig, solange er erwerbstätig ist. Die Regelung zur Anwendung oder zum Verzicht auf den Abzug des Rentnerfreibetrags finden Sie hier.

Keine Beiträge auf Jahreslohn bis  CHF 2300

Verdient ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber nicht mehr als CHF 2300 im Kalenderjahr, rechnet der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nur dann ab, wenn der Arbeitnehmer dies ausdrücklich wünscht.

Ausnahme: Kein Freibetrag im Privathaushalt und im Kulturbereich

Bei folgenden Arbeitgebenden sind auch Jahreslöhne unter CHF 2300 beitragspflichtig:

  • Privathaushalt
  • Tanz- und Theaterproduzenten
  • Orchester
  • Phono- und Audiovisionsproduzenten
  • Radio und Fernsehen
  • Schulen im künstlerischen Bereich

Beiträge hängen vom Lohn ab

Die Beiträge an die Sozialversicherungen erfolgen in Form von Lohnprozenten. Der Arbeitgeber zieht den Arbeitnehmeranteil vom massgebenden Lohn ab und überweist ihn zusammen mit dem Arbeitgeberanteil seiner Ausgleichskasse.

Wie sich die Beiträge an AHV/IV/EO und Arbeitslosenversicherung verteilen

Arbeitgeber  Arbeitnehmer Total
AHV/IV/EO 5.3 % 5.3 % 10.6 %
Arbeitslosenversicherung:
Beitrag auf Monatslohn bis CHF 12’350 bzw. auf Jahreslohnanteil bis CHF 148’200
1.1 % 1.1 % 2.2 %
Arbeitslosenversicherung:
Beitrag auf Monatslohnanteil über CHF 12’350 bzw. auf Jahreslohnanteil über CHF 148’200
0.5 % 0.5 % 1.0 %

 

Arbeitnehmende, deren Arbeitgeber nicht beitragspflichtig ist, bezahlen die vollen Beiträge von 10.6 % an die AHV/IV/EO sowie von 2.2 % und 1.0 % an die ALV.

Weitere Informationen zur Beitragspflicht auf den folgenden Seiten: