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Wer bezahlt an die Verwaltungskosten?
Um die Verwaltungskosten zu decken, erheben die AHV-Ausgleichskassen einen Zuschlag auf die AHV/IV/EO-Beiträge. Den Zuschlag bezahlen Arbeitgebende, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANobAG).
Der Zuschlag erfolgt prozentual zur Summe der Beiträge an AHV, IV und EO. Den Verwaltungskostenbeitragssatz bestimmt die Ausgleichskasse. Er beträgt höchstens 5 Prozent und sinkt mit steigender AHV/IV/EO-Beitragssumme.
Selbständigerwerbende mit Angestellten
Die Ausgleichskasse berechnet die Verwaltungskostenbeiträge für die Inhaberin oder den Inhaber der Firma getrennt von den Verwaltungskostenbeiträgen des Betriebs.