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Welche Hilfsmittel gibt es von der AHV?
Die AHV übernimmt ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen die Kosten für diverse Hilfsmittel.
Zusätzliche Informationen zu Hilfsmitteln der AHV finden Sie in den Merkblättern.
Hilfsmittel, bei welchen die AHV die Kosten übernimmt
Hilfsmittel | Einschränkung |
Hörgerät | Pauschalbeitrag von CHF 630 für eine monaurale Versorgung und CHF 12237.50 für eine binaurale Versorgung, alle fünf Jahre |
Perücke | höchstens CHF 1000 pro Kalenderjahr |
Lupenbrille | Beitragslimiten von CHF 590 für monokulare Lupenbrillen, bis CHF 900 für binokulare Lupenbrillen, alle fünf Jahre |
Fernrohrlupenbrille | Beitragslimiten von CHF 1334 für monokulare Fernrohrlupenbrillen, bis CHF 2048 für binokulare Fernrohrlupenbrillen, alle fünf Jahre |
Sprechhilfegerät für Kehlkopfoperierte | 75%vom Nettopreis, alle fünf Jahre |
Gesichtsepithese | 75% vom Nettopreis, alle zwei Jahre |
Orthopädische Massschuhe und orthopädische Serienschuhe | 75% vom Nettopreis, alle zwei Jahre |
Rollstuhl ohne Motor | Pauschalbeitrag von CHF 900, alle fünf Jahre |
Wer bereits Hilfsmittel der IV bezogen hat, erhält diese im bisherigen Umfang auch von der AHV, sofern die Voraussetzungen dafür noch erfüllt sind.