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Welche Hilfsmittel gibt es von der AHV?

Die AHV übernimmt ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen die Kosten für diverse Hilfsmittel.

Zusätzliche Informationen zu Hilfsmitteln der AHV finden Sie in den Merkblättern.

Hilfsmittel, bei welchen die AHV die Kosten übernimmt

Hilfsmittel  Einschränkung
Hörgerät Pauschalbeitrag von CHF 630 für eine monaurale Versorgung und CHF 12237.50 für eine binaurale Versorgung, alle fünf Jahre
Perücke höchstens CHF 1000 pro Kalenderjahr
Lupenbrille Beitragslimiten von CHF 590 für monokulare Lupenbrillen, bis CHF 900 für binokulare Lupenbrillen, alle fünf Jahre
Fernrohrlupenbrille Beitragslimiten von CHF 1334 für monokulare Fernrohrlupenbrillen, bis CHF 2048 für binokulare Fernrohrlupenbrillen, alle fünf Jahre
Sprechhilfegerät für Kehlkopfoperierte 75%vom Nettopreis, alle fünf Jahre
Gesichtsepithese 75% vom Nettopreis, alle zwei Jahre
Orthopädische Massschuhe und orthopädische Serienschuhe 75% vom Nettopreis, alle zwei Jahre
Rollstuhl ohne Motor Pauschalbeitrag von CHF 900,  alle fünf Jahre

Wer bereits Hilfsmittel der IV bezogen hat, erhält diese im bisherigen Umfang auch von der AHV, sofern die Voraussetzungen dafür noch erfüllt sind.

Was gibt es zu Hilfsmitteln der AHV sonst noch zu wissen?