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Welche Hilfsmittel gibt es von der AHV?
Wenn der Anspruch erwiesen ist, übernimmt die AHV in der Regel 75 Prozent der Nettokosten für eine Reihe von Hilfsmitteln. Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle.
Zusätzliche Informationen zu Leistungen der AHV an Hörgeräte finden Sie hier.
Hilfsmittel, bei welchen die AHV 75 Prozent der Nettokosten übernimmt:
Hilfsmittel | Einschränkung |
Hörgerät | Pauschalbeitrag von CHF 630 für eine monaurale Versorgung und CHF 1260 für eine binaurale Versorgung |
Perücke | höchstens CHF 1000 pro Kalenderjahr |
Lupenbrille | Beitragslimiten von CHF 590 für monokulare Lupenbrillen bis CHF 2048 für binokulare Fernrohrlupenbrillen oder Lesegeräte, alle fünf Jahre |
Sprechhilfegerät für Kehlkopfoperierte | alle fünf Jahre |
Gesichtsepithese | alle zwei Jahre |
Orthopädische Massschuhe und orthopädische Serienschuhe | alle zwei Jahre |
Rollstuhl ohne Motor | höchstens CHF 900 alle fünf Jahre für Normalrollstühle oder höchstens CHF 1840/CHF 2200 alle fünf Jahre für Spezialrollstühle mit Bezug durch das IV-Depot |
Wer bereits Hilfsmittel der IV bezogen hat, erhält diese im bisherigen Umfang auch von der AHV, sofern die Voraussetzungen dafür noch erfüllt sind.