Wie hoch ist die Altersrente der AHV?
Wie hoch ist meine Altersrente ungefähr? – Die theoretische Rentenschätzung gibt Auskunft.
- anrechenbare Beitragsjahre
- durchschnittliches Erwerbseinkommen
- erworbene Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
Beitragsjahre
Wer vom 1. Januar, der auf den 20. Geburtstag folgt, bis zum Referenzalter lückenlos Beiträge geleistet hat, erhält die Vollrente. Das Referenzalter liegt bei 65 Jahren. Jedes fehlende Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Kürzung der Rente um mindestens 1/44.
Neues Referenzalter 65 für Frauen und Männer
Neu gilt für Frauen und Männer das gleiche Referenzalter. Für Frauen steigt das Rentenalter schrittweise von 64 auf das Referenzalter 65: um jeweils 3 Monate pro Jahr. Für Frauen mit Jahrgang 1960 ändert sich nichts. Danach gilt:
- Jahrgang 1961: Referenzalter 64 Jahre + 3 Monate
- Jahrgang 1962: Referenzalter 64 Jahre + 6 Monate
- Jahrgang 1963: Referenzalter 64 Jahre + 9 Monate
- Jahrgang 1964 und jünger: Referenzalter 65 Jahre
Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 erhalten einen finanziellen Ausgleich für das erhöhte Rentenalter.
Begrenzung der Renten eines Ehepaars
Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf nicht höher sein als 150 Prozent der Maximalrente. Die Ausgleichskasse kürzt die beiden Einzelrenten entsprechend.
Wer eine Altersrente der AHV bezieht und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen