direkt zu: Merkblätter / Formulare
Hilflosenentschädigung der AHV
Neben Altersrenten zahlt die AHV auch Hilflosenentschädigungen aus. Die Entschädigung hängt davon ab, wie stark jemand für Ankleiden, Körperpflege, Essen usw. auf Hilfe angewiesen ist.
Und das geht so:
- Die oder der Versicherte schickt das Anmeldeformular der IV-Stelle im Wohnsitzkanton.
- Die IV-Stelle prüft den Antrag. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, benachrichtigt sie die Ausgleichskasse, die die Altersrente oder Ergänzungsleistungen auszahlt.
- Die Ausgleichskasse überweist den Betrag monatlich auf das Bank- oder Postkonto.
Eine Hilflosenentschädigung der AHV erhält, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz
- Bezug einer Altersrente der AHV und/oder von Ergänzungsleistungen
- ununterbrochene Hilflosigkeit schweren, mittleren oder leichten Grades während mindestens 6 Monaten
- kein Anspruch auf Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung